Integrationsfachdienst

Kontaktpersonen:      

Leitung: 
Ines Nowak
Dipl. Sozialpädagogin (FH)

Anschrift:    
Johann-Michael-Sailer-Str. 7
85049 Ingolstadt
Telefon:     (08 41) 49 13 -167, -166, -176 und -208
E-Mail:     IFD.Nowak@pizh.de
E-Mail:     IFD.Koenig@pizh.de
E-Mail:     IFD.Gartner@pizh.de


Der Integrationsfachdienst (ifd) ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung rund um das Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ sowie für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen. Der ifd ist nunmehr seit 10 Jahren in der Region tätig und ist seit der Gesetzesnovellierung des SGB IX im Gesetz verankert siehe §§ 109 ff.

Bundesweit gibt es flächendeckend orientiert an den Arbeitsagenturbezirken Integrationsfachdienste, um den besonderen Bedürfnissen bei der Beschäftigung von behinderten Menschen gerecht zu werden. Der ifd Ingolstadt/Donauwörth ist örtlich zuständig für die Stadt Ingolstadt, die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen (Region 10) sowie die Landkreise Donau-Ries und Dillingen (Region 9). Die Beauftragung des ifd’s erfolgt über das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Oberbayern und Schwaben, dem Integrationsamt, um behinderte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber in der Region 10 beraten zu können. Hierbei können behinderte Menschen im Arbeitsleben psychosozial betreut und unter anderem bei der Antragstellung für Förderleistungen unterstützt werden.
Der ifd wird zudem von Rehabilitationsträgern, wie der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund und Land, der Unfallversicherung, dem Jobcenter sowie den ARGE’n der Arbeitsagenturregion 9 und 10 beauftragt, um arbeitslose behinderte Menschen in das Arbeitsleben zu integrieren.
Seit Januar 2007 ist der Integrationsfachdienst an dem Projekt „Übergang Förderschule – Beruf“ beteiligt, finanziert über Mittel des Arbeitsmarktprogramms Job 4000 und dem Sozialministerium. Bei diesem Projekt werden Schüler von Förderzentren für geistige Entwicklung ab der 11. Klasse vom ifd in enger Kooperation mit den Werkstufenlehrern begleitet, um mittels vorerst kurzer, später langfristigerer Praktika Perspektiven für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen. Dieses Projekt wurde zum 01.09.2009 in eine Maßnahme im Auftrag der Arbeitsagentur, des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales und des Kultusministeriums übergeführt.
Angelehnt an dieses Projekt steht der ifd seit April 2008 in der Region 9 in enger Kooperation mit den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), um, finanziert über den Bezirk Schwaben, Mitarbeiter der WfbM Chancen auf eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Grundsätzlich stellen sich uns zwei Leitfragen:
  • Was benötigt ein Mensch mit Behinderung, um seine Arbeitsaufgabe erfüllen zu können?
  • Was braucht ein Arbeitgeber, um einen Menschen mit einer Behinderung beschäftigen zu können?

Angebot für behinderte Arbeitnehmer:

  • Klärung der Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung
  • Beratung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei förder- und leistungsrechtlichen Fragen
  • Psychosoziale Begleitung
  • Unterstützung bei innerbetrieblichen Problemen

Angebot für Arbeitgeber:

  • Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, §84 Abs 2 SGB IX
  • Begleitung während der Einarbeitung
  • Unterstützung bei innerbetrieblichen Schwierigkeiten
  • Beratung von Mitarbeitern und Vorgesetzten rund um das Thema Behinderung
  • Unterstützung bei förder- und leistungsrechtlichen Fragen
  • Informationsveranstaltungen und Schulungen für Mitarbeiter und Vorgesetzte